Unterversicherung in der Gebäudeversicherung

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In vielen Fällen entspricht die Versicherungssumme nicht dem Versicherungswert. Ist die Versicherungssumme in der Versicherungspolice zu niedrig angesetzt, handelt es sich um eine Unterversicherung. Von kleinen Abweichungen bis zu existenzbedrohenden Ausmaßen – eine Unterversicherung birgt immer ein Risiko.

Unterversicherung versus Überversicherung

Neben dem korrekten Versicherungswert in der Gebäudeversicherung gibt es zwei Extreme: die Unterversicherung und die Überversicherung.  

Eine Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn die Versicherungssumme niedriger angesetzt ist, als der tatsächliche Versicherungswert des zu versichernden Gebäudes. Dies bedeutet, dass die Wiederherstellungskosten für gleiche Art und Güte größer sind, als die Summe, zu der das Haus versichert worden ist. In diesem Fall ergibt sich folgendes Problem: Im Schadenfall kürzt der Versicherer die Leistung ggf. anteilig und der Versicherungsnehmer muss die Differenz aus eigener Tasche zahlen.

Wie genau sich die Kürzungen im Rahmen einer Unterversicherung ergeben, erfahren Sie im folgenden Video.

 

Liegt eine Überversicherung vor, so ist das Gebäude ausreichend versichert. In diesem Fall liegt die Versicherungssumme über dem tatsächlichen Versicherungswert des Gebäudes. So besteht zwar im Schadenfall keine Gefahr eines Abzuges für den Versicherungsnehmer, jedoch hat dieser zu hohe Beiträge gezahlt. 

Anhand dieser Beispiele wird deutlich, dass sich die regelmäßige Prüfung des Versicherungswertes in jedem Fall lohnt. Auch die aktuell dynamisch steigenden Baukosten unterstreichen den Bedarf an einer richtigen Wertermittlung.

Unterversicherung – Wie vermeiden?

1. Vorsicht bei der Übernahme von Versicherungssummen

Bereits beim Abschluss einer Gebäudeversicherung ist Vorsicht bei der Übernahme von Altverträgen geboten. Fehler Nummer Eins: Einfach die Versicherungssumme vom Vorvertrag übernehmen. Fragen Sie immer, wann die  Versicherungssumme zuletzt ermittelt wurde. Ist dies länger als 5 Jahre her, sollte die Versicherungssumme erneut ermittelt und angepasst werden. Gibt es eine Dokumentation darüber? Hier haben Sie Gelegenheit, einen GebäudeReport mit Wert14 zu erstellen. Er ist die beste Beratungsdokumentation für die Wertermittlung. Auch beim Kauf einer Immobilie und dem entsprechenden Eigentümerwechsel sollte der Versicherungswert unbedingt nochmals geprüft werden. Nur so kann eine mögliche Unter- oder auch Überversicherung ausgeschlossen werden.

2. Meldung von baulichen Veränderungen

Gab es zwischenzeitlich bauliche Veränderungen am versicherten Gebäude? Versicherungsnehmer sollten wertsteigernde Umbaumaßnahmen oder Sanierungen am Objekt (z.B. An- und Umbauten wie Gauben, Wintergärten, PV-Anlagen, neue Fenster, Bodenbeläge) stets rechtzeitig an den Versicherer melden, um diese in der Versicherungspolice berücksichtigen zu lassen.

3. Wohnfläche als Berechnungsgrundlage

Wurde keine Versicherungssumme, sondern nur die Wohnfläche vereinbart, kann es auch in diesem Fall zu einer Unterversicherung kommen. Nämlich dann, wenn die gemeldete Wohnfläche nicht der tatsächlichen Wohnfläche entspricht. Das kann vorkommen, wenn z.B. nachträglich das Dach zur Wohnfläche ausgebaut wurde. Hier muss eine Nachmeldung erfolgen. Problematisch wird es, wenn neben der individuell definierten versicherten Wohnfläche eine andere Flächenberechnung erfolgte. Zum Beispiel nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) oder nach den DIN 277.

4. Unterversicherungsverzicht des Versicherers

Im besten Fall bietet die Versicherung einen sogenannten Unterversicherungsverzicht an. Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, übernimmt die Versicherung in der Regel zusätzlich den Differenzbetrag (in einigen Fällen kann dieser auch bis zu einer bestimmten Höhe festgelegt sein), der sich bei einer möglichen Unterversicherung des Gebäudes durch einen zu niedrig angesetzten Versicherungswert ergeben hat.

5. Gebäudewertermittlung mit Wert14

Versicherungsmakler und -agenturen sowie Versicherungsunternehmen können sich bei der Ermittlung des korrekten Versicherungswertes auf das digitale Gebäudewertermittlungs-Tool Wert14 verlassen. Hier werden die Versicherungswerte zum Teil vollautomatisiert ermittelt und müssen nur noch plausibilisiert werden. Zahlreiche namhafte Versicherer gewähren bereits Unterversicherungsverzicht (UVV) in Millionenhöhe auf den Wert14 GebäudeReport. Eine Übersicht aller UVV-Klauseln finden Sie auf der Wert14 Website.

Im Allgemeinen gilt: regelmäßig den Versicherungswert (mit Wert14) prüfen und sofort eventuelle Änderungen in der Versicherungspolice vornehmen.

Unterversicherungsverzicht – Was ist das? 

Eine Gebäudeversicherung mit Unterversicherungsverzicht (UVV) erstattet dem Versicherungsnehmer die im Schadenfall entstandenen Kosten in vollem Umfang (in einigen Fällen auch nur bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) zurück. Der Versicherer sichert dem Versicherungsnehmer durch einen UVV zu, auf eine Prüfung der Unterversicherung im Schadenfall zu verzichten. 

Unterversicherungsverzicht – Das Wichtigste

  • Eine Unterversicherung in der Gebäudeversicherung liegt dann vor, wenn der Versicherungsnehmer sein Gebäude nicht ausreichend versichert hat.
  • Bei einer Unterversicherung werden die Kosten im Schadenfall nur teilweise vom Versicherer übernommen.
  • Im Schadenfall ist die Differenz durch den Versicherungsnehmer zu leisten. 
  • Gewährt der Versicherer Unterversicherungsverzicht (UVV), werden Schäden auch bei einer vorliegenden Unterversicherung in der Regel in voller Höhe durch den Versicherer ersetzt.

Unterversicherungsverzicht mit Wert14

Das digitale Wertermittlungs-Tool Wert14 und der zugehörige Wert14 GebäudeReport hat sich mittlerweile zum Branchenstandard der Gebäudewertermittlung entwickelt. Unsere Kunden sind von Wert14 überzeugt – aus diesem Grund gewähren mehr als 30 Versicherer einen erweiterten Unterversicherungsverzicht (UVV) bis zu 15 Millionen Euro auf den professionellen Wert14 GebäudeReport.

Bild: Auszug der erklärten Unterversicherungsverzichte für die spezifischen Gebäudearten. Die vollständige Übersicht und die einzelnen Unterversicherungsverzichtsklauseln finden Sie hier.

UVV-Erklärung mit Wert14 schließen

Sie wollen Ihren Vermittlern und Maklern einen exklusiven UVV bei Nutzung von Wert14 zur Gebäudewertermittlung bieten? Dann wenden Sie sich gerne an sales@skendata.de.

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Karl von SkenData

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